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Definition Gesundheitsförderung:

Auf der ersten internationalen Konferenz zur Gesundheitsförderung 1986 in Ottawa hat die WeltgesundheitsorganisationWHO eine Charta mit dem Titel "Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000" verabschiedet. Sie ist als Ottawa-Charta bekannt geworden und bis heute die Basis der modernen Politik zur Gesundheitsförderung und Prävention.

In der Ottawa-Charta sind Zielsetzung und Aufgabenfelder der Gesundheitsförderung niedergelegt.

Dort heißt es:

„Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung

über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.“ Gesundheit in diesem Sinne ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit. Gesundheit ist die Art der Lebensgestaltung eines Menschen, in der er ebenso seine Bedürfnisse, Wünsche und Hoffnungen wahrnimmt und verwirklicht wie auch die alltäglichen Lebensanforderungen bewältigt nd nicht zuletzt seine Lebenswelt verändernd mitgestaltet. Gesundheit wird also von jedem in seiner alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt. Zur Förderung von Gesundheit sind prinzipiell alle Maßnahmen geeignet, die die Kompetenzen eines Menschen zur Lebensbewältigung erweitern und erhalten oder die alltäglichen Lebensbedingungen verbessern. Es sind Maßnahmen und Aktivitäten, mit denen die Stärkung der Gesundheitsressourcen und Gesundheitspotentiale des Menschen erreicht werden soll. Gesundheitsförderung und Prävention sind nicht miteinander zu verwechseln. Während Prävention unmittelbar auf den Erhalt der Gesundheit zielt und dabei z.B. Impfungen, gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung propagiert, ist Gesundheitsförderung komplexer und will auch durch die Veränderung ökonomischer, sozialer, ökologischer und kultureller Faktoren bessere Bedingungen für ein gesundes Leben schaffen.

Definition Prävention:

Unter Prävention versteht man vorbeugende Maßnahmen, die Krankheiten verhindern, verzögern oder deren Auswirkungen lindern sollen. Gemäß dieser Zielebenen unterscheidet man drei Bereiche voneinander: die primäre, die sekundäre und die tertiäre Prävention. Primäre Prävention will den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern, Unfälle vermeiden und der Entstehung von Krankheiten vorbeugen. Ihre Maßnahmen richten sich entweder an Einzelpersonen oder Personengruppen mit gesundheitlich riskantem Verhalten - z.B. Bewegungsmangel, falsche Ernährung, zu wenig Erholung - oder streben Veränderung in der alltäglichen Lebenswelt zur Belastungsverminderung - z.B. in der Arbeitswelt - an. Sie können aber auch die Stärkung der gesundheitlichen Widerstandskräfte und Ressourcen in den Mittelpunkt rücken. Jeder hat die Chance, möglichen Erkrankungen aktiv vorzubeugen. In Fachkreisen ist die Wechselbeziehung zwischen primärer Prävention und Gesundheitsförderung nicht abschließend geklärt. Je nach Fachrichtung werden dazu unterschiedliche Position in die Diskussion eingebracht. Unverkennbar sind die Überschneidungen. Sekundäre Prävention bezieht sich auf die Krankheitsfrüherkennung und die Behandlung in einem möglichst frühen Stadium z.B. Krebsvorsorge. Durch Vorsorgeuntersuchungen („Screenings“) sollen vorhandene gesundheitliche Risiken ermittelt und angemessene Maßnahmen zur Frühbehandlungen eingeleitet werden. Erkrankungen sollen ausheilen oder zum Stillstand kommen. Zur tertiären Prävention zählen Maßnahmen, die Krankheitsrückfällen vorbeugen, die Verschlimmerung chronischer Erkrankungen verlangsamen oder Folgeerkrankungen verhindern sollen. Sie richtet sich an Personen mit einer manifesten Erkrankung oder einem chronischen

Leiden. Heil- und Folgebehandlungen sollen möglichst frühzeitig eingeleitet werden. Tertiäre Prävention und Rehabilitation überschneiden sich teilweise, sind aber nicht miteinander gleichzusetzen. Prävention soll neben Therapie, Rehabilitation und Pflege zu einer eigenständigen Säule des Gesundheitswesens werden. Dazu ist ein Präventions-Gesetz in Vorbereitung, das noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten soll. Unter den Akteuren des Gesundheitswesens sind in der Prävention insbesondere die Gesetzlichen Krankenkassen aktiv. Ihre Handlungsgrundlage ist § 20 ‚Prävention im Sozialgesetzbuch V.